Mehrere junge Leute sitzen gemeinsam an einem Tisch und melden einen Nebenjob an.

Nebenjob anmelden in Österreich: Steuer, Gewerbeschein & Pflichten

Du willst deinen Nebenjob anmelden in Österreich, aber weißt nicht genau wie? Keine Sorge – in diesem Guide erfährst du Schritt für Schritt, wann du deinen Nebenjob anmelden musst, welche Pflichten du hast und wann du einen Gewerbeschein brauchst. Egal ob geringfügige Anstellung, Werkvertrag oder freier Dienstvertrag: Hier findest du alle Informationen.

Das Wichtigste auf einen Blick

SituationWas zu tun ist
Geringfügige AnstellungArbeitgeber meldet dich an – du musst nichts tun
Selbständiger NebenjobGewerbeschein oder Meldung als Neuer Selbständiger
Nebeneinkünfte über 730 €Einkommensteuererklärung beim Finanzamt
Selbständiges Einkommen über 6.613,20 €/JahrPflichtversicherung bei der SVS

Alle Details zur Geringfügigkeitsgrenze und was sie für dich bedeutet, findest du in unserem Artikel zur Geringfügigkeitsgrenze 2026.

Muss ich meinen Nebenjob anmelden?

Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie du arbeitest. In Österreich gibt es verschiedene Arten von Nebenjobs, und für jede gelten andere Regeln beim Anmelden.

Geringfügige Anstellung (unter 551,10 € pro Monat)

Bei einer geringfügigen Anstellung musst du selbst gar nichts tun. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an. Das passiert automatisch, sobald du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Du brauchst weder zum Finanzamt noch zur Sozialversicherung.

Freier Dienstvertrag

Auch hier meldet dich der Auftraggeber an. Du bist sozialversichert wie ein Angestellter und musst dich um nichts kümmern.

Werkvertrag und selbständige Tätigkeit

Hier wird es interessanter: Bei selbständiger Arbeit musst du dich selbst um alles kümmern – Finanzamt, Sozialversicherung und eventuell den Gewerbeschein. Das klingt aufwendiger, gibt dir aber auch mehr Freiheit bei der Gestaltung deiner Arbeit.

Auf Lokali findest du flexible Aufgaben in deiner Nachbarschaft – ideal für alle, die sich unkompliziert etwas dazuverdienen möchten, ohne komplizierte Anmeldungen.

Nebenjob anmelden beim Finanzamt

Sobald du neben deinem Hauptjob selbständig Geld verdienst, interessiert sich das Finanzamt dafür. Aber nicht bei jedem Betrag musst du gleich eine Steuererklärung abgeben.

Wann du eine Steuererklärung abgeben musst

Du bist zur Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn dein Gesamteinkommen über 14.769 € liegt und deine Nebeneinkünfte mehr als 730 € betragen. Liegt dein Gewinn aus dem Nebenjob zwischen 730 € und 1.460 €, greift eine Einschleifregelung – du musst nicht den vollen Betrag versteuern.

Unter 730 € Gewinn? Dann musst du diese Einkünfte nicht einmal angeben, egal wie hoch dein Haupteinkommen ist. Das ist besonders relevant für gelegentliche Aufträge.

Die Fristen für deine Steuererklärung

In Papierform musst du die Steuererklärung bis 30. April des Folgejahres einreichen. Elektronisch über FinanzOnline hast du bis 30. Juni Zeit. Die elektronische Variante ist nicht nur bequemer, sondern gibt dir auch zwei Monate mehr Spielraum.

Mehr Informationen zu den grundlegenden Regeln findest du in unserem umfassenden Guide Nebenjob in Österreich 2026.

Nebenjob anmelden bei der Sozialversicherung (SVS)

Wenn du selbständig tätig bist – egal ob mit oder ohne Gewerbeschein – musst du dich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) melden. Das ist ein wichtiger Schritt beim Nebenjob anmelden in Österreich.

Die Versicherungsgrenze 2026

Die entscheidende Zahl ist 6.613,20 € Jahreseinkommen aus selbständiger Tätigkeit. Verdienst du weniger, kannst du bei der Meldung ankreuzen, dass du unter der Grenze bleibst. Dann bist du vorerst nicht pflichtversichert. Verdienst du mehr, bist du pflichtversichert in Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.

Was passiert, wenn du dich nicht meldest?

Stellt die SVS später fest, dass du pflichtversichert gewesen wärst, musst du alle Beiträge nachzahlen – plus 9,3 % Strafzuschlag obendrauf. Das kann teuer werden. Deshalb der dringende Rat: Lieber proaktiv melden, auch wenn du unsicher bist.

Die SVS-Beiträge im Überblick

Wenn du über der Versicherungsgrenze liegst, zahlst du etwa 27 % deines Gewinns für Sozialversicherung. Das setzt sich zusammen aus 18,5 % für die Pensionsversicherung, 6,8 % für die Krankenversicherung, einer fixen Pauschale für die Unfallversicherung und 1,53 % für die Selbständigenvorsorge. Die genaue Höhe erfährst du nach der Nachbemessung durch die SVS, wenn dein Steuerbescheid vorliegt.

Brauche ich einen Gewerbeschein für meinen Nebenjob?

Eine der häufigsten Fragen beim Nebenjob anmelden in Österreich betrifft den Gewerbeschein. Die Antwort hängt davon ab, was genau du machst.

Wann du keinen Gewerbeschein brauchst

Bestimmte Tätigkeiten fallen unter die Kategorie „Neue Selbständige“. Das sind Personen, die selbständig arbeiten, aber keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Typische Beispiele sind Vortragende und Trainer, Autoren und Journalisten, Künstler, Nachhilfelehrer, IT-Freelancer für Programmierung und Webdesign sowie Coaches in bestimmten Bereichen.

Diese Tätigkeiten meldest du direkt beim Finanzamt und bei der SVS – ohne Gewerbeschein. Das macht das Nebenjob anmelden deutlich einfacher.

Auch bei gelegentlicher Nachbarschaftshilfe brauchst du in der Regel keinen Gewerbeschein. Wenn du einmalig beim Umzug hilfst oder ab und zu im Garten eines Nachbarn arbeitest, ist das normalerweise unproblematisch.

Wann du einen Gewerbeschein brauchst

Sobald du eine Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausübst, die unter die Gewerbeordnung fällt, brauchst du einen Gewerbeschein. Das betrifft zum Beispiel Handel mit Waren wie Online-Shops oder größere Flohmarkt-Verkäufe, handwerkliche Dienstleistungen, Transport- und Lieferdienste sowie gewerbliche Reinigungsdienste.

Die gute Nachricht: Viele dieser Tätigkeiten sind freie Gewerbe. Du brauchst keine spezielle Ausbildung und kannst sofort loslegen, sobald du angemeldet bist.

Wie du deinen Stundenlohn für selbständige Tätigkeiten richtig kalkulierst, erklären wir im Artikel Stundenlohn als Helfer: So kalkulierst du richtig.

Freie vs. reglementierte Gewerbe in Österreich

In Österreich unterscheidet man zwei Arten von Gewerben, die du beim Nebenjob anmelden kennen solltest.

Freie Gewerbe

Bei freien Gewerben ist kein Befähigungsnachweis nötig. Du kannst sofort loslegen, sobald du angemeldet bist. Dazu gehören Dienstleistungen in der Datenverarbeitung, Werbeagenturen, das Handelsgewerbe, das Vermieten beweglicher Gegenstände, Hausbetreuungstätigkeiten und Personenbetreuung. Die vollständige Liste findest du auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Reglementierte Gewerbe

Hier brauchst du einen Befähigungsnachweis, etwa eine Meisterprüfung oder eine entsprechende Ausbildung. Beispiele sind Elektrotechnik, Friseur, Massage, Gastgewerbe mit Einschränkungen und das Baumeistergewerbe.

Für einen typischen Nebenjob sind meist die freien Gewerbe relevant. Falls du unsicher bist, hilft eine kurze Anfrage bei der Wirtschaftskammer.

Nebenjob anmelden: Schritt-für-Schritt Anleitung

Je nach Art deines Nebenjobs unterscheidet sich der Ablauf beim Anmelden. Hier die konkreten Schritte für jede Variante.

Variante A: Geringfügige Anstellung

Der einfachste Weg: Du unterschreibst den Arbeitsvertrag, dein Arbeitgeber meldet dich bei der ÖGK an, und das war’s. Du musst nichts weiter tun. Die meisten Aufgaben auf Lokali funktionieren so – unkompliziert und ohne Bürokratie.

Variante B: Neuer Selbständiger ohne Gewerbe

Zuerst meldest du dich beim Finanzamt, indem du den Betriebseröffnungsfragebogen (Verf24) über FinanzOnline ausfüllst. Dann meldest du dich bei der SVS mit dem Online-Formular und gibst an, ob du voraussichtlich über oder unter der Versicherungsgrenze liegst. Anschließend richtest du eine einfache Buchhaltung ein, um deine Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Jährlich gibst du bis 30. Juni deine Steuererklärung über FinanzOnline ab.

Variante C: Gewerbeanmeldung

Du meldest dein Gewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online über das Unternehmensserviceportal (USP) bzw. die WKO an. Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch beim Finanzamt, bei der SVS und bei der Wirtschaftskammer gemeldet. Das Finanzamt schickt dir dann einen Betriebseröffnungsfragebogen, den du ausfüllst und zurückschickst. Buchhaltung und Steuererklärung funktionieren wie bei Variante B.

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung: Der Gewerbeschein kostet etwa 30-50 €. Dazu kommen laufende Kosten für die WKO-Mitgliedschaft (Grundumlage ca. 50-300 € pro Jahr) und die SVS-Beiträge.

Die Kleinunternehmerregelung beim Nebenjob

Wenn du selbständig tätig bist, solltest du die Kleinunternehmerregelung kennen. Sie kann dein Nebenjob anmelden in Österreich deutlich vereinfachen.

Was bedeutet das konkret?

Solange dein Jahresumsatz unter 55.000 € brutto bleibt, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt: Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus, du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, du kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Für die meisten Nebenjobs ist das ideal, weil es die Buchhaltung massiv vereinfacht. Du musst nur deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren – ohne komplizierte Umsatzsteuerberechnungen.

Wichtig auf deinen Rechnungen

Als Kleinunternehmer musst du auf jeder Rechnung vermerken: „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“. Vergiss diesen Hinweis nicht, sonst könntest du Probleme bekommen.

Ausgaben von der Steuer absetzen

Ein großer Vorteil beim selbständigen Nebenjob: Du kannst Ausgaben von der Steuer absetzen. Alles, was du für deinen Nebenjob brauchst, reduziert deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Typische Betriebsausgaben sind Arbeitsmittel wie Laptop, Werkzeug oder Software, Fahrtkosten zum Einsatzort, Telefon und Internet (anteilig bei privater Mitnutzung), Fortbildungen, die mit deiner Tätigkeit zusammenhängen, und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Arbeitszimmer.

Heb alle Belege sorgfältig auf und dokumentiere, wofür die Ausgaben waren. Das kann deine Steuerlast deutlich senken.

Häufige Fragen zum Nebenjob anmelden

Muss ich meinen Hauptarbeitgeber über den Nebenjob informieren?

Eine gesetzliche Meldepflicht gibt es nur, wenn sie im Arbeitsvertrag steht. Trotzdem empfehle ich: Informiere deinen Arbeitgeber – das verhindert Probleme. Besonders wichtig ist das, wenn es um Arbeitszeitgrenzen geht. Mehr dazu findest du im Artikel Arbeitszeit im Nebenjob: Wie viele Stunden sind erlaubt?.

Was ist der Unterschied zwischen Neuem Selbständigem und Gewerbetreibendem?

Neue Selbständige üben freiberufliche Tätigkeiten aus wie Unterricht, Kunst oder Beratung. Sie brauchen keinen Gewerbeschein. Gewerbetreibende hingegen machen gewerbliche Tätigkeiten wie Handel, Handwerk oder bestimmte Dienstleistungen. Sie brauchen einen Gewerbeschein. Im Zweifelsfall hilft eine Anfrage bei der WKO oder dem Finanzamt.

Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

Die Konsequenzen können erheblich sein. Beim Finanzamt drohen Steuernachzahlungen plus Säumniszuschläge. Bei der SVS kommen Beitragsnachzahlungen plus 9,3 % Strafzuschlag dazu. Ohne Gewerbeschein zu arbeiten kann als Schwarzarbeit gewertet werden – mit Strafen bis zu mehreren tausend Euro. Es lohnt sich definitiv nicht, die Anmeldung zu „vergessen“.

Kann ich auch als Pensionist oder in der Karenz einen Nebenjob anmelden?

Ja, in beiden Fällen ist ein Nebenjob möglich, aber es gelten besondere Regeln. Als Pensionist in der Alterspension kannst du unbegrenzt dazuverdienen. Details findest du im Artikel Nebenjob als Pensionist. In der Karenz gibt es Grenzen, die dein Kinderbetreuungsgeld beeinflussen können – mehr dazu unter Nebenjob in der Karenz.

Gilt das auch, wenn ich nur gelegentlich aushelfe?

Bei wirklich gelegentlicher Hilfe ohne regelmäßige Gewinnabsicht musst du in der Regel nichts anmelden. Sobald es aber regelmäßiger wird oder du damit planbar Geld verdienst, solltest du dich informieren. Die Grenzen sind nicht immer eindeutig – im Zweifelsfall lieber bei der WKO nachfragen.

Fazit: Nebenjob anmelden ist kein Hexenwerk

Das Anmelden eines Nebenjobs in Österreich klingt komplizierter als es ist. Die wichtigsten Schritte: Kläre zuerst, wie du arbeitest – angestellt oder selbständig. Melde dich bei den richtigen Stellen, also Finanzamt und SVS bei selbständiger Tätigkeit. Dokumentiere deine Einnahmen und Ausgaben sorgfältig. Und vergiss nicht, jährlich deine Steuererklärung abzugeben.

Wenn du unsicher bist, hol dir Hilfe bei der Arbeiterkammer, der WKO oder einem Steuerberater. Eine Stunde Beratung kann dir viel Ärger ersparen.

Bereit loszulegen? Auf Lokali findest du flexible Aufgaben in deiner Nähe – von Umzugshilfe über Gartenarbeit bis hin zu Nachhilfe. Melde dich an und entdecke, was in deiner Nachbarschaft gebraucht wird.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei konkreten Fragen wende dich an die Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder einen Steuerberater.