Du überlegst, eine Aushilfe auf geringfügiger Basis einzustellen? Geringfügig Beschäftigte einstellen ist für viele kleine Betriebe eine attraktive Option – flexibel, unkompliziert und kostengünstig. Doch es gibt einige rechtliche Regeln zu beachten. In diesem Guide erfährst du alles, was du als Arbeitgeber über geringfügige Beschäftigung in Österreich wissen musst: von der Anmeldung bis zu den Kosten.
Was ist geringfügige Beschäftigung?
Bevor du geringfügig Beschäftigte einstellen kannst, solltest du die Grundlagen kennen.
Die Definition
Eine Beschäftigung gilt als geringfügig, wenn das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei €551,10 pro Monat.
Dabei ist wichtig: Es zählt das Bruttoentgelt inklusive aller Zulagen und Sonderzahlungen (anteilig). Die Arbeitszeit spielt hingegen keine Rolle – ob 10 oder 40 Stunden im Monat, entscheidend ist ausschließlich das Entgelt.
Unterschied zu anderen Beschäftigungsformen
| Beschäftigungsform | Entgeltgrenze | Sozialversicherung |
|---|---|---|
| Geringfügig | Bis €551,10/Monat | Nur Unfallversicherung |
| Teilzeit | Über €551,10/Monat | Volle SV-Pflicht |
| Vollzeit | Keine Grenze | Volle SV-Pflicht |
Der Hauptvorteil der geringfügigen Beschäftigung: Für Arbeitgeber fallen deutlich weniger Lohnnebenkosten an.
Warum geringfügig Beschäftigte einstellen?
Für kleine Betriebe bietet die geringfügige Beschäftigung mehrere Vorteile.
Flexibilität bei Arbeitsspitzen
Du brauchst nicht immer eine Vollzeitkraft. Für Stoßzeiten, saisonale Schwankungen oder Wochenenden ist eine geringfügige Kraft daher oft ideal. Dadurch kannst du flexibel auf Bedarf reagieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.
Geringere Lohnnebenkosten
Bei geringfügig Beschäftigten zahlst du als Arbeitgeber lediglich die Unfallversicherung (1,1%) plus eine Pauschalabgabe von 16,4% – also deutlich weniger als die vollen Sozialversicherungsbeiträge bei regulären Angestellten.
Einstieg für beide Seiten
Geringfügige Beschäftigung eignet sich außerdem als „Kennenlernphase“. Denn wenn die Zusammenarbeit funktioniert, kannst du später problemlos aufstocken. Das Risiko ist somit für beide Seiten geringer.
Typische Einsatzbereiche
In diesen Branchen werden besonders oft geringfügig Beschäftigte eingestellt:
- Gastronomie – Servicekräfte am Wochenende
- Einzelhandel – Aushilfen bei Stoßzeiten
- Büro – Administrative Unterstützung
- Reinigung – Regelmäßige Putzarbeiten
- Handwerk – Helfer bei größeren Projekten
Die rechtlichen Grundlagen: Geringfügig Beschäftigte einstellen
Wenn du geringfügig Beschäftigte einstellen willst, musst du einige rechtliche Vorgaben beachten.
Arbeitsvertrag
Auch geringfügig Beschäftigte brauchen einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder zumindest einen Dienstzettel. Dieser muss folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift beider Parteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort und Tätigkeit
- Entgelt und Fälligkeit
- Arbeitszeit (auch wenn flexibel)
- Kündigungsfristen
- Hinweis auf anwendbaren Kollektivvertrag
Anmeldung bei der ÖGK
Vor dem ersten Arbeitstag musst du die geringfügig beschäftigte Person bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anmelden. Das geht online über ELDA (Elektronischer Datenaustausch) oder alternativ über deinen Steuerberater.
Die Anmeldung muss dabei spätestens vor Arbeitsbeginn erfolgen. Bei verspäteter Anmeldung drohen nämlich Strafen von bis zu €2.180.
Kollektivvertrag gilt auch für Geringfügige
Wichtig zu wissen: Der für deine Branche geltende Kollektivvertrag gilt ebenso für geringfügig Beschäftigte. Das betrifft den Mindestlohn, Zulagen, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie Kündigungsfristen.
Du darfst folglich nicht einfach einen beliebigen Stundenlohn zahlen, sondern musst mindestens den KV-Lohn einhalten.
Was kostet es, geringfügig Beschäftigte einzustellen?
Die Kosten sind einer der Hauptgründe, warum Betriebe geringfügig Beschäftigte einstellen. Hier die Übersicht.
Arbeitgeber-Abgaben
| Abgabe | Prozentsatz |
|---|---|
| Unfallversicherung (UV) | 1,1% |
| Arbeitgeber-Abgabe (wenn Summe > €551,10) | 16,4% |
| Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) | 1,53% |
Die Besonderheit bei der Arbeitgeber-Abgabe: Die 16,4% fallen nur dann an, wenn die Summe aller geringfügigen Entgelte in deinem Betrieb die Geringfügigkeitsgrenze (€551,10) übersteigt.
Rechenbeispiel
Du stellst eine Aushilfe für €500/Monat ein (einzige geringfügig Beschäftigte):
- Bruttolohn: €500,00
- UV (1,1%): €5,50
- MVK (1,53%): €7,65
- Arbeitgeber-Abgabe: €0 (da unter €551,10 Gesamtsumme)
- Gesamtkosten: €513,15
Du stellst hingegen zwei Aushilfen für je €400/Monat ein (Summe €800):
- Bruttolohn gesamt: €800,00
- UV (1,1%): €8,80
- MVK (1,53%): €12,24
- Arbeitgeber-Abgabe (16,4%): €131,20
- Gesamtkosten: €952,24
Die Arbeitgeber-Abgabe macht folglich einen deutlichen Unterschied, sobald du mehrere geringfügig Beschäftigte hast.
Sonderzahlungen nicht vergessen
Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13./14. Gehalt), sofern der Kollektivvertrag das vorsieht. Diese Sonderzahlungen müssen bei der Geringfügigkeitsgrenze anteilig berücksichtigt werden.
Rechte der geringfügig Beschäftigten
Obwohl die Beschäftigung „geringfügig“ heißt, haben diese Mitarbeiter nahezu dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Urlaubsanspruch
Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr (bei ganzjähriger Beschäftigung). Der Urlaubsanspruch berechnet sich dabei aliquot nach den Arbeitstagen.
Entgeltfortzahlung
Im Krankheitsfall oder bei Unfall besteht ebenso Anspruch auf Entgeltfortzahlung – genau wie bei regulären Angestellten.
Kündigungsschutz
Es gelten die Kündigungsfristen laut Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag. Eine Kündigung ist zwar grundsätzlich jederzeit möglich, jedoch müssen die Fristen eingehalten werden.
Freiwillige Selbstversicherung
Geringfügig Beschäftigte können sich freiwillig bei der ÖGK kranken- und pensionsversichern. Das kostet aktuell ca. €73/Monat. Als Arbeitgeber musst du allerdings auf diese Möglichkeit hinweisen.
Geringfügig Beschäftigte finden: So geht’s
Du hast dich entschieden, geringfügig Beschäftigte einzustellen – aber wo findest du passende Leute?
Die Zielgruppe kennen
Wer sucht geringfügige Jobs? Typischerweise sind das Studenten, die neben dem Studium etwas verdienen wollen, Pensionisten, die aktiv bleiben möchten, Eltern in Karenz mit wenigen freien Stunden, Menschen mit Hauptjob, die dazuverdienen wollen, sowie Personen, die flexible Arbeit bevorzugen.
Kanäle für die Suche
Lokali – Auf Lokali findest du Menschen in deiner Region, die flexible Arbeit suchen. Viele Nutzer suchen gezielt nach Nebenjobs und geringfügigen Tätigkeiten. Mit einer Stellenanzeige (€39.99) oder dem Business-Abo (€69.99/Monat mit monatlicher Gratis-Stellenanzeige) erreichst du genau diese Zielgruppe.
AMS eJob-Room – Kostenlos und mit großer Reichweite. Hier kannst du explizit nach geringfügigen Kräften suchen.
Mundpropaganda – Frag deine Mitarbeiter, Kunden und Bekannten. Oft kennt jemand einen Studenten oder Pensionisten, der ein paar Stunden arbeiten möchte.
Lokale Facebook-Gruppen – In vielen Regionen gibt es Gruppen für Jobangebote, wo geringfügige Stellen gut ankommen.
Die richtige Stellenanzeige
Wenn du geringfügig Beschäftigte einstellen willst, mach in der Anzeige folgendes klar:
- Art der Beschäftigung (geringfügig)
- Ungefähre Stundenzahl pro Woche/Monat
- Stundenlohn (mindestens KV!)
- Gewünschte Arbeitszeiten
- Flexibilität (feste Tage oder nach Bedarf?)
Je konkreter, desto passender die Bewerbungen. Mehr Tipps findest du in unserem Artikel Die perfekte Stellenanzeige schreiben.
Häufige Fehler beim Einstellen von geringfügig Beschäftigten
Diese Fehler solltest du vermeiden, wenn du geringfügig Beschäftigte einstellen willst.
Fehler 1: Unter dem Kollektivvertrag zahlen
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf den KV-Mindestlohn. „Ist ja nur geringfügig“ ist keine Rechtfertigung für Dumping-Löhne.
Fehler 2: Sonderzahlungen vergessen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen anteilig gezahlt werden. Wenn du das vergisst, schuldet du nachträglich Geld – und die Geringfügigkeitsgrenze könnte überschritten werden.
Fehler 3: Geringfügigkeitsgrenze überschreiten
Wenn das Entgelt die Grenze (€551,10) überschreitet, wird aus der geringfügigen eine reguläre Teilzeitbeschäftigung – mit voller Sozialversicherungspflicht. Das kann teuer werden, wenn du es nicht einplanst.
Fehler 4: Keine schriftliche Vereinbarung
Ohne Arbeitsvertrag oder Dienstzettel riskierst du Strafen und Streit über Bedingungen. Investiere deshalb 10 Minuten in ein sauberes Dokument.
Fehler 5: Verspätete Anmeldung
Die Anmeldung bei der ÖGK muss zwingend vor Arbeitsbeginn erfolgen. Nachträgliche Anmeldungen können nämlich mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Geringfügig Beschäftigte vs. Dienstleistungsscheck
Als Alternative zur geringfügigen Beschäftigung gibt es in Österreich auch den Dienstleistungsscheck (DLS). Welche Option ist besser?
Dienstleistungsscheck in Kürze
Der DLS ist für Privatpersonen gedacht, die haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen (Putzen, Gartenarbeit, Babysitten). Der Arbeitgeber kauft Schecks, die Abwicklung läuft über die Versicherungsanstalt.
Wann was verwenden?
| Kriterium | Geringfügige Beschäftigung | Dienstleistungsscheck |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Unternehmen oder Privat | Nur Privatpersonen |
| Tätigkeiten | Alle | Nur haushaltsnahe |
| Verwaltung | Selbst oder Steuerberater | Über Schecksystem |
| Flexibilität | Hoch | Sehr hoch |
| Max. Entgelt | €551,10/Monat | €551,10/Monat |
Für Unternehmen kommt der DLS nicht infrage – hier ist die geringfügige Beschäftigung der richtige Weg.
Häufige Fragen zum Thema geringfügig Beschäftigte einstellen
Wie viele Stunden darf ein geringfügig Beschäftigter arbeiten?
Es gibt keine Stundengrenze. Entscheidend ist ausschließlich, dass das monatliche Entgelt unter €551,10 bleibt. Bei €12/Stunde wären das demnach maximal ca. 45 Stunden pro Monat.
Kann ich jemanden geringfügig und gleichzeitig auf Teilzeit beschäftigen?
Nein, bei demselben Arbeitgeber ist das nicht möglich. Wenn du aufstocken willst, wird aus der geringfügigen Beschäftigung automatisch eine Teilzeitbeschäftigung mit voller SV-Pflicht.
Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?
Dann besteht rückwirkend volle Sozialversicherungspflicht. Du musst folglich die vollen Beiträge nachzahlen – das kann teuer werden. Achte deshalb darauf, Sonderzahlungen einzurechnen.
Muss ich geringfügig Beschäftigten Urlaub zahlen?
Ja, unbedingt. Sie haben anteilig Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, genau wie alle anderen Arbeitnehmer.
Können geringfügig Beschäftigte auch woanders arbeiten?
Ja, das ist ihr gutes Recht. Sie können mehrere geringfügige Jobs haben oder zusätzlich einen Hauptjob. Das geht dich als Arbeitgeber nichts an (solange es nicht zu Interessenkonflikten führt).
Fazit: Geringfügig Beschäftigte einstellen lohnt sich
Für kleine Betriebe ist die geringfügige Beschäftigung eine flexible und kostengünstige Option, um Unterstützung zu bekommen. Wenn du geringfügig Beschäftigte einstellen willst, beachte die wichtigsten Punkte:
Die Entgeltgrenze (€551,10/Monat) darf nicht überschritten werden. Der Kollektivvertrag gilt auch für Geringfügige. Die Anmeldung bei der ÖGK muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Sonderzahlungen müssen eingerechnet werden. Ein schriftlicher Vertrag ist Pflicht.
Mit diesen Grundlagen bist du auf der sicheren Seite und kannst die Vorteile der geringfügigen Beschäftigung nutzen.
Du suchst geringfügige Aushilfen für deinen Betrieb? Auf Lokali findest du flexible Helfer in deiner Region – mit Stellenanzeigen ab €39.99 oder im Business-Abo (€69.99/Monat) mit monatlicher Gratis-Stellenanzeige und professionellem Bewerbermanagement.
Mehr zum Thema Personalsuche findest du in unserem Artikel Mitarbeiter finden als kleiner Betrieb.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026